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Corona-Informationen

Aktuelles

Wichtige Hinweise im Rahmen der Corona-Pandemie

Regelungen für Besuche in unserer Einrichtung

Stand 25. Januar 2022

Bewohnerinnen und Bewohner, die in unserer Einrichtung leben, haben das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte. Auch vor dem Hintergrund der erheblichen Gefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus, sind diese vor sozialer Isolation zu bewahren. Aufgrund der Tatsache, dass in unserer Einrichtung sowohl den Bewohnerinnen und Bewohner als auch die Beschäftigten bereits überwiegend ein vollständigen Impfangebot (incl. Boosterimpfung) gemacht wurde, sind weiterhin Besuche möglich, die jedoch aufgrund der aktuellen Fallzahlentwicklung nur unter folgenden Bedingungen möglich sind:

  • Besuche sind zeitlich nicht begrenzt
  • Besuch darf auf dem Zimmer, im Garten und auf der Terrasse stattfinden
  • Eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter des Wohnbereiches empfängt die Besucherin, den Besucher am Eingang der Einrichtung und führt ein Kurzscreening durch. Darüber hinaus werden die persönlichen Daten erfasst und die besuchte Person.
  • Verweigert eine Besucherin, ein Besucher die Mitwirkung am Kurzscreening, wird der Zutritt zur Einrichtung untersagt
  • Das Betreten der Einrichtung ist nur gestattet bei Vorliegen eines negativen Schnelltestes. Dies gilt auch für 2 fach geimpfte oder 3 fach geimpfte Besucher:innen.
  • Liegt kein Schnelltestergebnis vor, bieten wir die Durchführung eines Schnelltestes an. Dies ist täglich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr möglich. Lehnt die Besucherin, der Besucher den Schnelltest ab, wird der Zutritt verweigert, sofern keine medizinischen Gründe glaubhabt gemacht werden können, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.
  • Es erfolgt eine Einweisung in die allgemein gültigen Hygieneregeln (Abstand wahren, Händedesinfektion, Maskenpflicht). Besucherinnen und Besucher erhalten eine FFP2 Maske ausgehändigt und werden gebeten, diese während der Dauer des Besuches nicht abzulegen
  • Besucherinnen und Besucher haben zu allen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
  • Der Zutritt wird bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses nicht gewährt.
  • Bis auf Weiteres wird Besuchern kein Zutritt gewährt, wenn sie mittelgradig bis schwere Symptome vorweisen oder Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten. Auch Besucherinnen und Besucher mit leichten Symptomen wird empfohlen die Einrichtung nicht zu betreten.

Weitere Informationen können Sie unserem Besucherkonzept entnehmen.

Wir bitten um Ihr Verständnis!