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Qualitätsmanagement

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Bewohnerinnen und Bewohner so gut wie möglich zu versorgen und zu begleiten. Dafür sorgen wir zum Beispiel durch ein gutes Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ständig fort- und weitergebildet werden. Unsere Arbeit wird zudem durch ein umfangreiches Qualitätsmanagement gesichert.

Gemäß § 80 Abs. 1 SGB XI haben die Spitzenverbände der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene gemeinsam und einheitlich Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität und die Qualitätssicherung der ambulanten und stationären Pflege sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements, das auf die stetige Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität ausgerichtet ist, vereinbart. Die Betriebssatzung der LWLEinrichtungen sieht vor, dass der LWL-Direktor für die „Rahmenbedingungen und Grundsatzfragen des Qualitätsmanagements“ zuständig ist. Der Träger und die LWL-Pflegezentren entwickeln geeignete Verfahren des Qualitätsmanagements einschließlich des Beschwerdemanagements. Auf Verbundsebene werden folgende Qualitätsmaßnahmen durchgeführt:

Qualitätsprüfungen nach MDK-Standards: Seit Okt. 2003 werden im Rahmen kollegialer Beratungen „simulierte Qualitätsprüfungen“ orientiert an den MDK-Standards durch die Pflegedienst- und Einrichtungsleitungen sowie den Qualitätskoordinatoren durchgeführt.

Fachlicher Austausch: In den Zusammenkünften der Einrichtungsleitungen mit dem Träger werden aktuelle Fragen der Qualitätsentwicklung in der stationären Pflege und deren Umsetzung in den LWL-Einrichtungen erörtert.

Focusgespräche: Alle zwei Jahre werden unsere BewohnerInnen pro Wohngruppe im Rahmen eines fokussierten Gruppengespräches zur Zufriedenheit befragt. Im gleichen Rhythmus und in der gleichen Struktur werden Angehörige und Betreuer befragt. Beide Gruppen werden von MitarbeiterInnen der LWL-Klinik interviewt. Die Ergebnisse der fokussierten Gruppengespräche werden in Leitungssitzungen und Teambesprechungen diskutiert und Verbesserungsvorschläge entwickelt.

EFQM-Selbstbewertung: Seit 2000 wird im gesamten LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen, also auch in den Pflegezentren, ein umfassendes Qualitätsmanagement nach den anspruchsvollen Standards der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement (EFQM) entwickelt: Die EFQM-Qualitätskriterien wurden eigens für die Pflegezentren angepasst.

Zentrales Beschwerdemanagement: Beschwerden von Bewohner/-innen der Pflegezentren oder deren Angehörigen werden ebenso wie aus den anderen Einrichtungstypen in der Beschwerdegruppe des Trägers und dann in der parlamentarischen Beschwerdekommission der Landschaftsversammlung als Einzelfälle bearbeitet; d.h. es wird recherchiert und nach einer Lösung gesucht und deren Umsetzung in der Einrichtung begleitet.

Dezentrales Beschwerdemanagement: In einer Verfahrensanweisung ist geregelt, dass jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin Beschwerden von BewohnerInnen, Angehörigen, BetreuerInnen oder Kooperationspartnern an die Einrichtungsleitung weiterleitet. Diese kümmert sich um den Beschwerdeführer und versucht mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden.

Besondere Vorkommnisse: Wie aus den anderen Einrichtungstypen werden auch aus den Pflegezentren „besondere Vorkommnisse“ (Unglücksfälle, Übergriffe, Brände, Suizide u.a.) an den Träger gemeldet und hier als Einzelfälle untersucht, aus denen sich im Bedarfsfall weitere Maßnahmen ergeben können.

Einbindung des QM in die regionale Qualitätskoordination des jeweiligen regionalen Netzes (Qualitätskoordinator/in) des LWL-Psychiatrieverbunds Westfalen.

Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement wird verantwortet von der Leiterin des LWL-Pflegezentrums und dann von der Qualitätsbeauftragten umgesetzt. Einrichtungsintern werden alle weiteren (gesetztlichen) Vorgaben umgesetzt. Dazu zählen u.a.:

  • Dezentrales Beschwerdemanagement im Haus und durch eine Ombudsfrau
  • Befragung der Bewohner/-innen und ihrer Angehörigen/Betreuer/-innen zur Zufriedenheit (Halbstrukturiertes Interview durch externe Interviewer/-innen) im 2-Jahres-Rhythmus.
  • Fortlaufende Evaluation und Verbesserung aller Leistungsangebote
  • Erarbeitung und Umsetzung von Standards und Verfahrensanweisungen (z.B. Prophylaxenstandards, Ernährungsmanagement, Pflegedokumentation)
  • Maßnahmen der Personalentwicklung: Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen, Fortbildungskonzept, Zielvereinbarungsgespräche etc.

Die LWL-Klinik Münster, der LWL-Wohnverbund Münster sowie das LWL-Pflegezentrum Münster sind für ihr Umweltmanagement von EMAS zertifiziert („Öko-Audit“).