Herzlich willkommen beim LWL-Pflegezentrum Münster
Wir pflegen und betreuen Menschen mit chronischen psychiatrischen und gerontopsychiatrischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und geistigen Behinderungen. Ziel unserer Arbeit ist es, allen Bewohnerinnen und Bewohnern das größtmögliche Maß an Lebensqualität zu verschaffen, ihre Selbstständigkeit zu fördern und zu erhalten. Außerdem lernen unsere Bewohnerinnen und Bewohner, mit ihren Einschränkungen umzugehen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Pflegezentrum ist ein Ort zum Leben, an dem sich die Menschen zuhause fühlen sollen.
Aktuelles
Wichtige Hinweise im Rahmen der Corona-Pandemie
Regelungen für Besuche in unserer Einrichtung
Stand 12. Mai 2022
Bewohnerinnen und Bewohner, die in unserer Einrichtung leben, haben das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte. Auch vor dem Hintergrund der erheblichen Gefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus, sind diese vor sozialer Isolation zu bewahren. Aufgrund der Tatsache, dass in unserer Einrichtung den Bewohnerinnen und Bewohnern ein vollständigen Impfangebot (incl. Booster- und Auffrischungsimpfung) gemacht wurde, sind weiterhin Besuche unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:
Die Einrichtung ist seit Anfang Mai wieder geöffnet und Besucherinnen und Besucher dürfen direkt auf den Wohnbereichen gehen und müssen dort ihren Besuch ankündigen.
- Besuche sind zeitlich nicht begrenzt
- Besuch darf auf dem Zimmer, im Garten und auf der Terrasse stattfinden
- Eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter des Wohnbereiches empfängt die Besucherin, den Besucher auf dem Wohnbereich und führt ein Kurzscreening durch. Darüber hinaus werden die persönlichen Daten erfasst und die besuchte Person.
- Verweigert eine Besucherin, ein Besucher die Mitwirkung am Kurzscreening, wird der Zutritt zur Einrichtung untersagt
- Das Betreten des Wohnbereiches ist nur gestattet bei Vorliegen eines negativen Schnelltestes. Dies gilt auch für 2 fach geimpfte oder 3 fach geimpfte Besucher:innen.
- Liegt kein Schnelltestergebnis vor, bieten wir die Durchführung eines Schnelltestes an. Dies ist täglich in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr möglich. Lehnt die Besucherin, der Besucher den Schnelltest ab, wird der Zutritt verweigert, sofern keine medizinischen Gründe glaubhabt gemacht werden können, die der Durchführung der Testung entgegenstehen.
- Es erfolgt eine Einweisung in die allgemein gültigen Hygieneregeln (Abstand wahren, Händedesinfektion, Maskenpflicht).
- Besucherinnen und Besucher haben zu allen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten
- Der Zutritt wird bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses nicht gewährt.
- Bis auf Weiteres wird Besuchern kein Zutritt gewährt, wenn sie mittelgradig bis schwere Symptome vorweisen oder Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten. Auch Besucherinnen und Besucher mit leichten Symptomen wird empfohlen die Einrichtung nicht zu betreten.
Weitere Informationen können Sie unserem Besucherkonzept entnehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis!