Kurzzeitpflege
Der größte Teil älterer pflegebedürftiger Menschen wird zu Hause, häufig gemeinschaftlich mit ambulanten Diensten, betreut. Damit die Angehörigen die oft große Belastung aushalten, die Möglichkeit haben sich zu entspannen, verpflichtet der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Teil der Kosten, die durch vorübergehende außerhäusliche Versorgung des Pflegebedürftigen entstehen, zu übernehmen. Angehörige sollen die Möglichkeit haben, von der Pflege Urlaub zu machen, bzw. in Notsituationen entlastet zu werden. Für die Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse seit Jan 2015 für längstens 4 Wochen 1612,00€.
Das Ernst-Kirchner-Haus bietet Kurzzeitpflegeplätze, auch im geschützten Bereich an, die Sie in Anspruch nehmen können, wenn Ihre pflegenden Angehörigen • In Urlaub gehen • aufgrund einer Erkrankung plötzlich ausfallen • eine Kur-/Rehabilitationsmaßnahme benötigen oder wenn Sie • Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt bedürfen • nach schwerer Erkrankung eine Entscheidungshilfe zur zukünftigen Versorgungsform wünschen • einen vorübergehend erhöhten Pflegebedarf entwickeln und einen Krankenhausaufenthalt vermeiden möchten • eine Überbrückungszeit zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Aufnahme in eine Rehabilitationseinrichtung oder eine stationäre Pflegeeinrichtung brauchen.