BEWOHNERBEIRAT / BEWOHNERMITWIRKUNG
Der Beirat des Ernst-Kirchner-Hauses besteht auf Grund der Größe des Hauses aus fünf Bewohnerinnen und Bewohnern, die von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter begleitet werden. Die Amtszeit des Beirates beträgt zwei Jahre. Der Beirat wird regelmäßig in geheimer Wahl gewählt.
Der Beirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium und Interessenvertretungsorgan der Bewohnerinnen und Bewohner und wird aus ihrer Mitte heraus gewählt. Die Mitglieder des Beirates vertreten die Interessen, Wünsche und Belange der Bewohnerinnen und Bewohner und stellen somit ein Bindeglied zwischen ihnen und der Leitung dar. Der Beirat bespricht alle von den Bewohnerinnen und Bewohnern oder von der Leitung an ihn herangetragene Themen sei es z.B. das Essen, Renovierungen des Hauses, behindertengerechtes Wohnen oder auch die Freizeitaktivitäten wie z.B. Bewohnerurlaub. Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten bringt der Beirat in die Bewohnerversammlung ein. Auch Unzufriedenheiten werden mit der Leitung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen; der Beirat sucht in diesem Fall gemeinsam mit der Leitung nach Lösungsmöglichkeiten.